Eklatante Nachteile für mittelständische GaLaBau-Betriebe

Handwerksverstoß ist keine Schwarzarbeit

Bad Honnef. Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages sowie Bundesrat und Bundestag haben jetzt mit Blick auf die Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Einigung erzielt. „Ich kann es gar nicht glauben, dass die rot-grüne Regierungskoalition nachgegeben hat und das Handwerk auf diese Weise erneut über die bestehenden Regelungen im Schwarzarbeitsgesetz die Möglichkeiten von Marktabschottung und Wettbewerbsverhinderung erhält“, machte Werner Küsters als Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. seinem Unmut Luft. Werner Küsters erklärte: „Dabei haben wir doch allen Politikern aufgezeigt und nachgewiesen, dass Meinungsverschiedenheiten über handwerksrechtliche Eintragungspflichten erhebliche Schäden in den Branchen verursachen.“ Der BGL-Präsident erläuterte: „Gerade die Betriebe im Garten- und Landschaftsbau, dessen Berufsbild sich mit dem des handwerksgeschützten Straßenbaus überschneidet, haben besonders in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten darunter zu leiden, dass der einfache Vorwurf eines in der Ausschreibung unterlegenen Straßenbau-Betriebes („Der GaLaBauer darf das doch nicht“ oder: „Er führt Schwarzarbeit aus“) eine letztlich unberechtigte Prüforgie nach sich zieht. Dadurch werden Betriebsabläufe so sehr gestört, dass eklatante Nachteile für die kleinen und mittelständischen Betriebe entstehen.“ - 2 - Ein Handwerksverstoß, so der BGL-Präsident, sei keine Schwarzarbeit. Küsters: „Es handelt sich schon deshalb nicht um Schwarzarbeit, da Verstöße gegen die Eintragungspflichten in die Handwerksrolle keinerlei Mindereinnahmen bei Steuern oder Sozialversicherungsträgern nach sich ziehen.“ Im Entwurf zur Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes war ursprünglich vorgesehen, dass der Begriff der Schwarzarbeit nicht mehr diejenigen Fälle erfassen sollte, bei denen handwerksrechtliche Eintragungs- und gewerberechtliche Anzeigepflichten verletzt werden. Dafür hatte sich der Bundesverband Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbau e.V. in der Vergangenheit vehement eingesetzt. Denn die bisherige Gestaltung des Schwarzarbeitsgesetzes hatte in der Praxis zu Missbrauch und massiven Benachteiligungen gegenüber legal agierenden Betrieben der GaLaBau-Branche geführt. BGL-Präsident Werner Küsters resümierte: „Es ist schon mehr als traurig, dass die protektionistischen Rahmenregelungen aus der Vergangenheit nun - nicht zuletzt auf Drängen der Unionsfraktion im Vermittlungsausschuss - fortgeschrieben werden. Dabei sind sie im modernen Europa nicht nur unsinnig, sondern vor allem wettbewerbsfeindlich. Sie belasten die Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und werden gegen die konjunkturelle Erholung unserer Betriebe wirken.“ Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. Ansprechpartner:Herbert Hüsgen, Tel.: 02224-7707-15, E-Mail: h.huesgen@galabau.de

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